- Gruppenversicherung
- Gruppenversicherung,Versicherung eines genau bestimmten Kreises von Personen mithilfe eines Versicherungsvertrages, bei der die Beiträge nicht vom Versicherungsunternehmen sondern von der Gruppenleitung beziehungsweise den Initiatoren der Gruppenversicherung erhoben werden (z. B. Vereine, Verbände, Firmen). Dadurch können v. a. Verwaltungskosten eingespart werden. Der Abschluss einer Gruppenversicherung kann für die Versicherten mit bestimmten der Versicherungsaufsicht unterliegenden Begünstigungen gegenüber Einzelversicherten verbunden sein. Gruppenversicherungen gibt es v. a. in der Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung.
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Grụp|pen|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.): Versicherung für mehrere Personen zugleich.
Universal-Lexikon. 2012.